RECHTSBERATUNG

Rechtsanwalt Oliver Junker
Fachanwalt für Steuerrecht in Bad Vilbel

Sie sind als Unternehmer oder Freiberufler mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert? Dann brauchen Sie einen Berater, der Sie versteht und dem Sie vertrauen können. Wir konzentrieren uns auf wirtschaftlich vernünftige Lösungen und verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht in außergerichtlichen Verhandlungen und wo es sinnvoll ist auch vor Gericht. Profitieren Sie von mehr als 17 Jahren Erfahrung!

Zivilrecht / Wirtschaftsrecht

Das Zivilrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Personen, die nicht in einem Über- / Unterordnungsverhältnis stehen. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht (zudem das Steuerrecht gehört) begegnen sich die Parteien grundsätzlich auf Augenhöhe. Klassische Rechtsfragen des Zivilrechts sind z.B. Ansprüche aus abgeschlossenen Verträgen (Kaufvertrag, Werk- oder Dienstleistungsvertrag, Mietvertrag) aber auch Schadensersatzansprüche.

Ein Schwerpunkt liegt bei uns auf Verträgen und Ansprüchen aus dem Wirtschaftsrecht, also juristische Ansprüche von und gegen Unternehmen.

Führen Sie Ihr Unternehmen in die Zukunft!

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragestellungen rund um handels- und gesellschaftsrechtliche Probleme.

Im Handelsrecht werden die Vorschriften betreffend die Rechtsbeziehungen der Kaufleute untereinander geregelt. Die Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Es bestimmt auch, wer Kaufmann ist und wie die Rechtsnormen zu den Handelsgesellschaften (oHG, KG) ausgestaltet sind. Weiter sind Bestimmungen im HGB zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses erfasst.

Weitere gesellschaftsrechtliche Fragestellungen ergeben sich auch bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter und umgekehrt oder Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern sind nur ein kleiner Teil des Gesellschaftsrechts. Insbesondere die Beratung bei der Gründung einer Gesellschaft, bei der Bewältigung von Krisen und bei der rechtssicheren Übertragung der Gesellschaftsanteile auf die nachfolgende Generation stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz im Handels- und Gesellschaftsrecht in Kombination mit dem Steuerrecht zur Seite.

Die Beratung rund um diesen Bereich umfasst:

  • Gründungsberatung
  • Gesellschaftsvertrag
  • Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Gesellschafter
  • Ansprüche von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft
  • Begleitung bei Gesellschafterversammlungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Unternehmenskäufe
  • Gestaltung von Geschäftsführer­anstellungsverträgen

Haftung des Geschäftsführers

Ein Spezialgebiet innerhalb der handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung ist die Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft. Häufig wählen Gründer eine Kapitalgesellschaft (ca. 22% – Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn 2019) als Rechtsform für ihr Unternehmen. Und häufig geht dies mit der Vorstellung einher, dass sie dies vor der Haftungsinanspruchnahme durch Gläubiger schützt.

Dies ist nur zum Teil richtig. Sofern der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nur Gesellschafter bleibt, haftet er grundsätzlich nur mit seinem in die Gesellschaft eingebrachten Vermögen bzw. mit seinem Gesellschaftsvermögen.

Dies ändert sich dann, wenn der Gesellschafter auch Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft wird. Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind einige Fallstricke zu beachten. Dies gilt im Übrigen egal, ob der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist. Auch ein Fremdgeschäftsführer kann unter gewissen Voraussetzungen durch Gläubiger in Anspruch genommen werden. Im Übrigen sind nicht nur zivilrechtliche Ansprüche zu beachten, sondern es existieren einige strafrechtliche Vorschriften, die ein Geschäftsführer beachten muss.

Unter anderem sind folgende Vorschriften zu beachten:

  • § 823 BGB bei vorsätzlicher Rechtsverletzung eines anderen
  • § 15a Insolvenzordnung (InsO) bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht
  • §§ 34, 69 Abgabenordnung (AO) bei Verletzung steuerlicher Pflichten
  • § 71 AO bei Steuerhinterziehung / Steuerhehlerei
  • § 266a Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorenthaltung / Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • § 283 StGB bei Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit
  • § 283c StGB bei Gläubigerbegünstigung

Vermeiden Sie eine Haftung!

Prozessrecht

Das Prozessrecht bestimmt, unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zwei Parteien ihre jeweiligen Ansprüche gegeneinander durchsetzen können. Gemeint ist damit, welche Klage- und Verteidigungsmittel in einem Gerichtsprozess für jede Partei bestehen. Sind Sie verklagt worden oder wollen Ihre Ansprüche gegen eine Partei durchsetzen, prüfen wir die Erfolgsaussichten. In unserer mittlerweile 17jährigen Berufserfahrung haben wir schon etliche Prozesse erfolgreich gestalten können. Wir vertreten Sie vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit. Auch vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH) streiten wir für Ihr Recht.

Vermeiden Sie eine Haftung!

Sonstige Rechtsfragen

Sollten Sie andere juristische Fragen als die zuvor aufgeführten haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne ansprechen – wir finden für Sie eine Lösung!

Sprechen Sie mit uns!

Über Junker.Legal

Rechtsanwalt Oliver Junker
Fachanwalt für Steuerrecht
Oliver Junker leistet seit 2003 Rundumbetreuung in Sachen Recht & Steuern. Zu seinen Mandanten zählen kleine und mittelständische Unternehmen genauso wie Freiberufler und auch Privatpersonen.

Persönlich & aus einer Hand
Für Sie als Mandant steht Oliver Junker immer als Ihr direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Er kennt Ihren Fall von A bis Z und bearbeitet die Sache persönlich. Das beschleunigt und vereinfacht vieles.

Klare Kommunikation
Neben der rechtlichen Expertise und Erfahrung ist Kommunikation seine große Stärke. Dabei kommt ihm seine umfangreiche Erfahrung als Lokalpolitiker zu Gute. Das hilft in Verhandlungen z. B. mit der Finanzverwaltung genauso wie vor Gericht.

Wie können wir
Ihnen helfen?

Damit der Anwalt Sie bestmöglichst beraten kann, füllen Sie das Formular bitte so gut es geht aus. Wenn Sie bei bestimmten Fragen unsicher sind, vermerken Sie dies bitte einfach am Ende. Wir klären dies dann gemeinsam.

Rechtsberatung

Streitige Steuersachen

Steuerberatung

Dokumente hochladen

Maximale Dateigröße: 5.24MB

Damit der Anwalt Ihnen helfen kann, benötigt er die von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Sie können das Formular hier als PDF runterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Verlieren Sie keine Zeit und senden Sie uns schnellst­möglich das Formular zu eingescannt per E-Mail (junker@junker.legal), Fax oder per Post.

Angaben zu Ihrer Person

Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Der Anwalt und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Individuelle Termine
in der Regel binnen 48 Stunden

Einfache Kommunikation
Abwicklung auf Wunsch auch per E-Mail, Handy-Nummer für Notfälle.

Höchste Vertraulichkeit
Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Formulardaten werden verschlüsselt übertragen.

Standort der Kanzlei:
Jeschkenweg 10, 61118 Bad Vilbel