Nichtzulassungsbeschwerde
Wenn das Finanzgericht in seiner Entscheidung die Revision nicht zugelassen hat, Sie aber die Entscheidung dennoch vom Bundesfinanzhof in rechtlicher Hinsicht überprüfen lassen möchten, dann müssen wir beim Bundesfinanzhof Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegen.
Diese Beschwerde darf nur ein Rechtsanwalt oder Steuerberater einlegen, und zwar innerhalb von einem Monat ab Zustellung der finanzgerichtlichen Entscheidung (wobei uns für die Begründung dann ggf. ein weiterer Monat Zeit bleibt).
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde wenden wir uns gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO). D. h. es geht nicht inhaltlich um Ihren Fall, sondern darum, ob das Finanzgericht die folgende Fragen fehlerhaft beurteilt hat:
- Weicht die Rechtsansicht des Finanzgericht von anderen vergleichbaren Entscheidungen ab (sog. Divergenz)?
- Ist die Rechtsansicht für eine Vielzahl von vergleichbaren Fallkonstellationen von grundsätzlicher Bedeutung?
- Hat das Finanzgericht bei der Verfahrensleitung etwas falsch gemacht (Verfahrensfehler)?
Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bedarf daher intensiver Auseinandersetzung mit dem Urteil und der maßgeblichen Literatur- und Rechtsprechungsansichten.
Damit wir die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde umfassend prüfen können, werden wir immer die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Nur so können wir auch Akteneinsicht in die finanzgerichtlichen Akten nehmen und den Beschwerdegrund des Verfahrensfehlers richtig prüfen können.
Fällt die Prüfung positiv aus, reichen wir die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach.
Rein statistisch gesehen, lässt der Bundesfinanzhof nach einer Nichtzulassungsbeschwerde lediglich in rund 12% der Fälle die Revision zu (Quelle: BFH Geschäftsbericht 2018).
Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Nichtzulassungsbeschwerde können wir Ihnen eine zuverlässige Einschätzung geben, wann eine Nichtzulassungsbeschwerde Chancen auf Erfolg hat, oder nicht.
Lässt der Bundesfinanzhof die Revision zu, wird vom Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren direkt in das Revisionsverfahren übergeleitet. Es muss sodann die Revision begründet werden. Es gelten dann die Regelungen zum Revisionsverfahren.
Wir beschweren uns für Sie!